Herzlich Willkommen auf der Website der FDP Ostwestfalen-Lippe
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Über uns
Ostwestfalen-Lippe, kurz OWL liegt im Herzen Europas. Im Osten von der Weser, im Westen vom Münsterland, im Norden durch das Wiehengebirge und im Süden durch das Paderboner Land begrenzt sind über 2 Millionen Menschen hier zu Hause.
Zahlreiche Wahrzeichen kennzeichnen die Region. Das Weltkulturerbe Kloster Corvey, die Externsteine und das Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald oder die Porta Westfalica im Ravensberger Land sind nur einige der Kulturdenkmäler in der Region. OWL gehört zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Deutschland.
Zahlreiche große Familienunternehmen wie Bertelsmann, Oetker, Miele, Claas und Melitta haben hier ihren Firmensitz. Zahlreiche weitere mittelständische Unternehmen sind Weltmarktführer. Darüber hinaus ist Ostwestfalen-Lippe das Zentrum der deutschen Möbelindustrie.
Viele Kultureinrichtungen wie das Freilichtmuseum in Detmold oder das Museum MartA in Herford machen OWL zu einem lebenswerten Standort in der Mitte Deutschlands.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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